Datenschutz

Unternehmen sind zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet. Hierunter fällt auch die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb. Eine Nichteinhaltung der gesetzliche Bestimmungen kann von Abmahnungen bis zu Schadenersatzforderungen führen.


Wofür ein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?

Das BDSG sichert die Persönlichkeitsrechte der Bürger und gewährt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass jeder Bürger bestimmen kann, was mit seinen persönlichen Daten geschieht.

 

Wessen Daten werden durch das BDSG geschützt?

Grundsätzlich sind alle erfassten oder verarbeiteten Daten von Kunden und Mitarbeitern gesetzlich geschützt. Je intimer die Daten (z.B. Patientendaten), desto wichtiger ist ein umfassendes Datenschutzmanagement.

 

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Das BDSG stellt hohe Anforderungen an die Organisation Ihres Unternehmens. So müssen u.a. Gebäudesicherheit, Zugangs- und Zugriffsbeschränkungen, Verträge mit externen Dienstleistern u.v.m. in die Datensicherheit der Gesamtorganisation mit eingebunden werden.

 


 

Warum kein interner Mitarbeiter als DSB?

Ein interner Datenschutzbeauftragter (DSB)

 

  • hat einen besonderen Kündigungsschutz

  • nutzt Arbeitszeit zur Durchführung des Datenschutzes

  • erzeugt Kosten für fortwährende Schulungen

 

Meine Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter nach §4f BDSG für Ihren Betrieb:

  • Überwachung der BDSG-Ordnungsmäßigkeit bei Programmen

  • Beratung und Vorabkontrolle bei der Einführung neuer Verfahren

  • Unterweisung und Information der Mitarbeiter über den Datenschutz

  • Unterstützung bei der Erstellung des öffentlichen Verarbeitungsverzeichnisses (Jedermannverzeichnis)

  • Anleitungen zur Erstellung und Pflege der internen Dokumentationspflichten

  • Überprüfung der Einhaltung der Organisationsregeln zum Datenschutz

  • Beratung bei Einführung und Betrieb von Scoringsystemen, Videoüberwachungsanlagen und Chipkarten

  • Sicherstellung der Rechte von Betroffenen

  • Beratung bei Abschluss von Verträgen bzgl. der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten

  • Beratung bzgl. der erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen

  • Sicherstellung auf verordnungsgemäße Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis

  • Beratung der Geschäftsführung bzgl. Datenschutz und die Anforderungen an die IT-Sicherheit

  • Begleiten von Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden

 

Was kostet das?

Es kann jederzeit ein Jahresvertrag geschlossen werden. Hierbei werden monatlich 59,- Euro berechnet.


Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, informieren Sie sich, ob Sie die gesetzlichen Pflichten erfüllen!

 

Alle Preise zzgl. 19% MwSt.

 

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